Vermögenssteuer jetzt!

vielleicht gerade jetzt unterstützen, wo Gabriel die Einführung einer Vermögenssteuer ad acta legen will…

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4 Gedanken zu „Vermögenssteuer jetzt!

  1. Ludger Elmer

    Wird denn irgendwo die Frage beantwortet, die Gabriel gestellt hat: Gibt es ein Konzept, das eine sinnvolle und praktikable Trennung von betrieblichen und privaten Vermögen ermöglicht? Unser Mittelstand wird doch schon durch die Steuervermeidungsstrategie der Konzerne in die Mangel genommen.

    1. Andreas Schlutter Beitragsautor

      vielleicht eine kleine Annäherung zur Abgrenzung zwischen Betrieb- und Privatvermögen. Offenbar gibt es bei nicht überwiegender betrieblicher Nutzung Entscheidungsspielräume, aber der steuerpflichtige Unternehmer muss sich halt jetzt schon festlegen, wenn er etwas zur Hälfte und mehr privat nutzt. Zur weiteren Klarheit könnte Gabriel auch etwas beitragen, wenn er denn wollte…

      “Betriebsvermögen gibt es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso wie bei der Bilanz. Was Betriebsvermögen ist, steht nicht im Einkommensteuergesetz, sondern ist im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden (R 4.2 EStR 2008). Ein Wirtschaftsgut kann im Allgemeinen nur dann zum Betriebsvermögen gehören, wenn der Unternehmer selbst zivilrechtlicher Eigentümer ist. Gehört ein Wirtschaftsgut Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, kann es nicht zu Ihrem Betriebsvermögen gehören, auch wenn Sie es betrieblich nutzen. Auch beim Leasing zählt das Wirtschaftsgut nicht zu Ihrem Betriebsvermögen, sondern zu dem des Leasinggebers.

      Das gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter

      Teils betrieblich, teils privat genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Pkw, Maschinen, Büromöbel) gehören insgesamt automatisch zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die betriebliche Nutzung überwiegt, d.h. über 50 % beträgt. Bei betrieblicher Nutzung über 10 % bis 50 % besteht ein Wahlrecht, sodass die Aufnahme der gekauften oder eingelegten Wirtschaftsgüter in das gewillkürte Betriebsvermögen eindeutig dokumentiert werden muss, und zwar zeitnah (nicht rückwirkend) durch eine Einlagebuchung oder Aufnahme ins betriebliche Anlagenverzeichnis oder durch eine zeitnahe schriftliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt (BMF-Schreiben vom 17.11.2004, BStBl. 2004 I S. 1064). Eine solche zeitnahe Erklärung ist aber nicht erforderlich, wenn das Wirtschaftsgut zuvor zum notwendigen Betriebsvermögen gehört hat und durch Absenkung der betrieblichen Nutzung unter 50 % automatisch zum gewillkürten Betriebsvermögen wird (R 4.3 Abs. 3 Satz 5 EStR 2008).
      (…)

      Unbewegliche Wirtschaftsgüter (Immobilien)

      Bei gemischt genutzten Grundstücken und Gebäuden gibt es ganz eigene Kriterien dafür, was zum Betriebsvermögen gehört und was nicht (R 4.2 Abs. 4 ff. EStR 2008). Denn ein Gebäude spaltet man steuerlich nach der unterschiedlichen Nutzung in eigenständige Wirtschaftsgüter auf, die für sich betrachtet werden. In einem einzigen Gebäude kann deshalb gleichzeitig ein Teil der Räume notwendiges Privatvermögen, ein anderer Teil notwendiges Betriebsvermögen und ein dritter Teil gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. (…)”

      Quelle: Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen

  2. Willi

    1. Gabriel hatte geschrieben, dass er damals als niedersächsischer Ministerpräsident von der Bundes-SPD ein Abfuhr bekommen habe. Dann sollte er mal die Mitglieder fragen. Es ist seltsam, dass bei den etablierten Parteien die Führung oft anders handelt, als die Mitglieder es wollen. Man kann nur spekulieren, woran das wohl liegt.
    2. Wir hatten eine Vermögenssteuer, also muss es möglich sein. Gabriel will eben nicht. Wenn der Wille da wäre würde man auch einen Weg finden.
    3. Die Steuervermeidungsstrategien sind ein eigenes Thema. Das muss auch angegangen werden, aber die Themen sollten nicht vermischt werden.

    Wenn das nicht passiert nehmen wir hin, dass die Schere zwischen arm und reich immer weiter auf geht. Und die Reichen können nur reicher werden, wenn die Armen ärmer werden. Man kann ja spekulieren, auf welcher Seite Gabriel dazu gehören möchte …

    Willi

  3. Andreas Schlutter Beitragsautor

    Jede Partei hat den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende, die sie verdient.

    Aber dennoch, es regt sich noch Widerstand gegen Gabriel:

    Abkehr von der Vermögenssteuer, Zugeständnisse bei Freihandelsabkommen: Die SPD-Linke wird zunehmend unzufriedener mit dem Kurs von Vizekanzler und Parteichef Sigmar Gabriel.

    In der SPD bahnt sich ein Konflikt zwischen dem Vorsitzenden Sigmar Gabriel und dem linken Parteiflügel an. Deren führende Vertreter, SPD-Vize Ralf Stegner und Vorstandsmitglied Carsten Sieling, warnen Gabriel vor einer Abkehr von der Vermögensteuer, die Teil des Wahlprogramms 2013 war.”

    Quelle: Streit um Vermögenssteuer: SPD-Linke läuft Sturm gegen Sigmar Gabriel

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