Da sollte also durch eine staatlich geförderte private Zusatzvorsorge die Rentenkürzung von vor 15 Jahren um ca. 4 % ausgeglichen werden.
Dafür gibt es also Zulagen (Grundzulage 154 € und Kinderzulagen) und steuerliche Förderung, wenn man so wie ca. drei Viertel der Riester-Verträge eine Rentenversicherung abschließt.
Das lässt sich der Staat jährlich ca. 3,5 Mrd € (insgesamt seit 2002 ca. 30 Mrd €) kosten, die natürlich vorher aus Steuermitteln aufgebracht wurden.
Ca. 35 – 40 % der theoretisch förderberechtigten Deutschen, mithin ca. 12 Mio Personen (Verträge sind es mit 16,5 Mio mehr, da man mehrere Verträge haben kann) haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen und erhalten somit im Durchschnitt 285 € Förderung pro Jahr.
Die Versicherungen verbrauchen zwischen 4,5 und 9 % der Beiträge für Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten.
Die Zinserträge sind derzeit mit ca. 3,5 % recht niedrig, zumal der Garantiezins nur mehr bei 1,25 % liegt, so dass ein neuer Vertrag in den ersten 10 Jahren im Minus liegt.
Ich lass jetzt mal weg, dass die Versicherungen mit unrealistischen Lebenserwartungen rechnen, das ganze System sehr bürokratisch und komplex ist und viele Kunden ihren Vertrag vorher kündigen.
Und jetzt (DIW und Uni-Berlin 7/2015) wurde festgestellt, dass die obersten 20 % der Einkommensbezieher auch noch 38 % der Fördersumme erhält, während die unteren 20 % der Einkommensbezieher nur 7% bekommt.
Ist doch klar, entgegnen die Befürworter von Riester: die Besserverdienenden zahlen ja auch höhere Beiträge (Bandbreite zwischen 60 € und 2.100 € pro Jahr) ein und werden beim Rentenbezug auch noch höhere Steuern abführen müssen.
Und der, der von Altersarmut betroffen ist, also weniger als die Grundsicherung von 758 € pro Monat an Rente bezieht, dem wird die kärgliche Riesterrente auf die Grundsicherung angerechnet.
Dabei könnte die Lösung doch recht einfach sein:
Riester-Rente abschaffen für Neuabschlüsse, bestehende Verträge nur mehr fördern für Familien mit Kindern; im Gegenzug die freiwerdenden Mittel in die Stärkung der gesetzlichen Rente stecken und zumindest die Grundsicherung als Minimal-Rente einführen (ob wir die Aufstockung auf Grundsicherungsniveau aus dem Steuertopf Soziales oder aus der Rentenkasse bezahlen, ist doch ohnehin egal). Aber das geht ja nicht weil sonst auch Personen, die kaum gearbeitet haben, diese Rente beziehen würden.
Bildquelle: Bankenverband[2] / CC BY-ND 2.0 [1]
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