SZ und das Steuerkonzept der Union – Ergänzungen und Korrektur

Am 16. September hatte ich hier den Bericht der Süddeutschen Zeitung zu den Steuerkonzepten der CDU kritisiert und die Berechnung in Frage gestellt. Dies will ich nun an der notwendigen Stelle korrigieren. Ich hatte mich diesbezüglich an den Autor Guido Bohmsen gewandt, der mich auf folgende im Text von mir übersehene Aussage hingewiesen hat:

“Beim Anstieg des Kindergeldes geht Hechtner von 36 Euro für das erste und zweite Kind aus. Laut MIT soll das Konzept in drei Schritten umgesetzt werden. Die von Hechtner berechneten Werte würden sich nach dem dritten Schritt im Jahr 2020 ergeben.”

Also, Familien bekämen ab 2020 ein höheres Kindergeld. Die Erhöhung entspräche der geplanten Erhöhung des Grundfreibetrags. Insofern betrüge die jährliche “Entlastung” bei der vierköpfigen Familie mit zwei Kindern bei einem monatlichen Einkommen von 1.000 Euro tatsächlich 864 Euro Kindergelderhöhung und null Euro Steuerentlastung, die sie ja nicht zahlen.

Quelle: SZ, komplette Grafik hier

Nur: das Problem und damit die Irreführung des Artikels bleibt. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern hat bei einem monatlichen Einkommen von 1.000 Euro zzgl. des höheren Kindergelds keine Chance, jemals aus Hartz IV herauszukommen. Insofern suggeriert die Grafik eine Entlastung, die es in realiter nicht gibt. Das mehr an Kindergeld wird lediglich mit dem Aufstockungsbeitrag nach dem SGB II verrechnet. Für die Familie ändert sich nichts.

Ich habe das Ganze einmal mit 2.000 Euro brutto exemplarisch durchgerechnet. Ein Kind 6 Jahre, ein Kind zwischen 7 und 13 Jahren, die Kindergelderhöhung mit eingerechnet. Wenn die Kaltmiete incl. Nebenkosten in Erding bei 650 Euro liegt, kommt die Familie incl. Kinderzuschlag und Wohngeld soeben aus der Aufstockung raus. Bei 820 Euro Kaltmiete incl. Nebenkosten in München (Altvertrag oder ggf. Sozialwohnung/München-Modell) wäre laut dem Hartz-IV-Rechner der Süddeutschen Zeitung die Bedürftigkeit des Antragstellers gegeben, der Kinderzuschlag entfällt. Es bestünde ein Anspruch auf 441 Euro ALG II (die Summe ist höher als das Wohngeld, das laut Wohngeld-Rechner der SZ bei 382 Euro läge).

Im Ergebnis wird hier für Familien mit geringem Einkommen Augenwischerei betrieben. Da das zusätzliche Kindergeld auch beim Wohngeld als Einkommen angerechnet wird, werden Familien – je nach Miethöhe – ab einem Einkommen von 2.000 Euro oder in den teuren Ballungsräumen wie München (und zunehmend Berlin) 2.500 Euro brutto und mehr zzgl. Kindergeld eine tatsächliche Entlastung in ihrem Geldbeutel erfahren.

Insofern bleiben meine Schlussfolgerungen uneingeschränkt richtig:

  • Man könnte zum Beispiel nachdenken über ein Kindergrundeinkommen.
  • Man könnte über die Erhöhung oder den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen reden.
  • Man müsste über Existenz sichernde Löhne reden, die für Familien ganz sicher nicht mit 8,50 € Mindestlohn zzgl. Kindergeld realisierbar sind.

Und ergänzen möchte ich noch folgenden Punkt: Unterbeschäftigung, Erwerbslosigkeit und Hartz IV werden nicht überwunden, wenn die Erwerbsarbeitszeit nicht radikal verkürzt und fair verteilt wird. Wir brauchen eine Diskussion um die kurze Vollzeit, wobei die Nettolöhne in den unteren und mittleren Einkommensgruppen auch bei einer regulären 30- oder 32-Stunden-Woche nicht sinken, sondern in den unteren sogar steigen müssen.

Nur eine Politik, die den Familien mit geringen Einkommen ein selbstbestimmtes Leben ohne Hartz IV mit seinem Kontrollzwang ermöglicht, nur eine Politik, die deren Lebenslagen tatsächlich verbessert anstatt ihnen (und uns) Sand in die Augen zu streuen, nur eine Politik mit einem authentischen solidarischen Grundansatz kann überzeugen, dass sie die Menschen und ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Das wäre ein Mindeststandard, ohne den ein Nachdenken über eine rot-rot-grüne Regierungsoption für 2017 zum Scheitern verurteilt ist.

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Ein Gedanke zu „SZ und das Steuerkonzept der Union – Ergänzungen und Korrektur

  1. blog1

    In den Artikel werden verschiedene Bereiche miteinander vermischt, die doch eher zur Verwirrung als zur Klärung betragen.

    1. Der Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 8.652 € ist Bestandteil des ESt-Tarifs gemäß § 32a EStG. Er definiert die so genannte Nullzone, d.h. die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu der keine ESt anfällt. Der Grundfreitrag wird bei der Anwendung der Splittingtabelle verdoppelt. Der Bundesfinanzminister ist verpflichtet, den Grundfreibetrag alle 2 Jahre den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wichtig ist, dass bei einer Anhebung des Grundfreibetrages automatisch die höheren Einkommen profitieren und das umso mehr, je höher ihre steuerliche Progression ist. Dies ließe sich nur eine Veränderung der anderen Tarifzonen korrigieren, beispielsweise dadurch, dass der Spitzensteuersatz von 45% früher einsetzt.
    2. Der ESt-Tarif gemäß § 32a EStG gliedert sich in 5 Tarifzonen, Nullzone, 2 Progressionszonen und 2 Proportionalzonen. Bei aktuell € 254. 447 € ist der Spitzensteuersatz von 45% erreicht. Dies wird auch als Reichensteuer bezeichnet. Immer wieder tauchen Behauptungen auf, dass der Spitzensteuersatz bei 42% liegt. Das ist insofern falsch, weil dies der Spitzensteuersatz der Proportionalzone 1 ist.
    3. Der Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.248 € (bei verheiraten Ehepaaren) je Kind und Jahr. Er muss im Zusammenhang mit dem Kindergeld (190 € monatlich, 2.280 € jährlich) gesehen werden. Wichtig ist hier, dass eine so genannte Günstigerprüfung stattfindet, d.h. entweder wird der Kinderfreibetrag gewährt oder das Kindergeld. Dabei ist bei einer Steuerprogression von mehr 30% die Wirkung des Kinderfreibetrages höher als die bei der direkten Auszahlung des Kindergeldes. Mit anderen Worten, je höher das Einkommen ist, desto günstiger wirkt sich der Kinderfreibetrag aus. Im Extremfall, also bei einer Steuerprogression von 45%, würde dem begünstigen Ehepaar ein Mehrbetrag von fast € 1.000 jährlich gegenüber der direkten Auszahlung des Kindergeldes zufließen. Mit der Gewährung des Kinderfreibetrages werden also die Ungleichgewichte zwischen reichen und armen Familien noch verstärkt.

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