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Kein Mittagessen? Armut in einer reichen Stadt

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Winthirschule in München, Foto: Andreas Schlutter

Unter dem Titel „Ausgehungert“ erschien am 20. März 2015 ein Artikel im Lokalteil der Süddeutschen Zeitung. In der Unterzeile heißt es:

„Die Mittagsverpflegung an der Winthirschule überfordert die finanziellen Möglichkeiten vieler Familien. Ohne ein solches Angebot für die Kinder steht aber die Genehmigung als Ganztagsschule auf dem Spiel“

Der bisherige Caterer „Apetito“ hatte erklärt, den Preis nicht mehr halten zu können, und wollte von 4,20 Euro pro Person auf 5,50 Euro erhöhen. „86 Prozent der Winthir-Schüler“, so die SZ, „kommen aus Migranten- und Flüchtlingsfamilien, in vielen Familien ist das Geld knapp.“ Ein anderer Caterer wurde gefunden, der für 4,70 € liefern wollte, allerdings auf eine Garantieabnahme von 120 Essen bestand. Das scheiterte schließlich, seit Anfang des Monats kochen die Lehrer „Nudeln in großen Portionen, gehen Burger oder Döner kaufen.“

Am 25. März titelte der Neuhauser/Nymphenburger Anzeiger „Kinder gehen leer aus – Eltern entsetzt: Notstand in der Mittelschule am Winthirplatz“. Auf Seite 3 heißt es, der Vorsitzende des Elternbeirates der Schule, Michael Ruml „erwartet, dass die Zuständigkeiten umgehend geklärt werden. ‚Dann muss das Konzept der Ganztagsschule einheitlich umgesetzt werden, und dazu gehört auch eine Mittagsverpflegung, die für alle bezahlbar ist‘, sagt er.“ Bis zum Sommer gibt es nun eine Zwischenlösung. „Schülern aus Familien mit geringem Einkommen schießen zwei Stiftungen nun Geld zum Essen zu, die 4000 Euro werden bis zum Schuljahresende reichen“ (SZ). Ob aber ab Herbst die Weiterführung der Ganztagsklassen möglich ist, hängt von einer dauerhaften Lösung ab, für die sich weder das Kultusministerium noch das Referat für Bildung und Sport als zuständig erklären.

Auf der Homepage der Schule liest man zum Schulprofil[2]:

„Neben vier Übergangsklassen, die ausländischen Schülern die Integration in Deutschland erleichtern, wurde seit dem Schuljahr 2008/2009 auch die Schulform der Gebundenen Ganztagsschule eingerichtet. In vier Ganztagsklassen werden Schülerinnen und Schüler in einem über den ganzen Tag verteilten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Hierbei unterstützt uns der Träger “Spielen in der Stadt” mit kreativen, musischen und spielerischen Angeboten. Zudem steht Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf nach dem Vormittagsunterricht die Offene Ganztagsschule in Trägerschaft der evangelischen Jugend München zur Verfügung.“

All dieses ist nun gefährdet – und damit auch die Bildungserfolge für die Kinder und Jugendlichen vor allem aus Migrantenfamilien, die vom Ganztagsunterricht immens profitieren.

Armut von Kindern

Der Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren[3] gemäß SGB II (Hartz IV) liegt 2015 bei 267 €. Davon sind 40,18%, also 107,27 € für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke vorgesehen. Das macht 3,57 € für drei Hauptmahlzeiten und den Apfel zwischendurch. Gut, für Familien im Hartz-IV-Bezug gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. „doch wenn die Eltern ihren Ein-Euro-Beitrag nicht überweisen, werden diese Mittel nicht ausbezahlt“ (SZ). Wenn es denn klappt, bleiben für Frühstück, die Pausenbrotzeit und das Abendessen also 2,57 €. Nur, bekommen denn wirklich alle Bedürfitigen Hartz IV und wenn ja, schaffen es alle, einen Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen? Zweifel sind da angebracht.

Im Juni 2013 berichtete die Süddeutsche unter dem Titel „Hunderttausend Beschäftigte verzichten auf Hartz IV[4]“ über eine Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen. Im Artikel heißt es:

„Mehrere Hunderttausend Haushalte mit Erwerbstätigen hätten ein Recht auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen, wüssten aber offenbar nicht, dass sie Geld bekommen könnten, sagt Gerhard Bäcker vom IAQ.“

Und auch zu München finden sich Aussagen:

„Noch höher müssten die Verdienste in Regionen mit hohen Mieten ausfallen, wie etwa in München. Dort müsste der Stundenlohn in einem Single-Haushalt bei 9,66 Euro liegen, um nicht schlechter als der Hartz-IV-Haushalt gestellt zu sein. Bei einem Ehepaar mit Kind wären es 14,29 Euro. Als Basis setzte Bäcker die durchschnittlich anerkannten Wohnungskosten an. Berücksichtigt man die nicht nur in München höheren Neumieten, erhöht sich die Lohnschwelle um weitere ein bis zwei Euro.“

14,29 € Stundenlohn – das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem monatlichen Gehalt von 2.400 €. Davon können viele nur träumen, geht es doch gerade um die Durchsetzung des in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes, das – mit einigen Ausnahmen – 8,50 € pro Stunde, also ca. 1.000 € weniger im Monat garantieren will. Wie hoch also die Dunkelziffer derer ist, die in München Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II hätten, lässt sich vermutlich nur erahnen.

Bildung soll ja nun den Ausweg aus der Armut bieten, nur werden sich in der Tat viele Eltern ein Mittagessen für 5,50 € oder auch für „nur“ 4.70 € tatsächlich kaum leisten können. Hier schließt sich ein Teufelskreis, der die Zukunft der Ganztagsklassen torpediert.

Was wäre zu tun?

Eine geringfügige kurzfristige Entlastung könnte eintreten, wenn dem Antrag des zuständigen Bezirksausschusses Neuhausen – Nymphenburg (BA 9) stattgegeben würde. Im Beschluss vom 23.09.2014[5] heißt es:

„Ausgelöst wurde diese Preissteigerung dadurch, dass die an der Winthirschule arbeitende Küchenkraft vom Lieferanten angestellt ist. Dadurch wird das gelieferte Essen mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 % belegt und nicht wie üblich mit 7 %. Nur ein anderes Anstellungsverhältnis für die Küchenkraft, also nicht durch den Lieferanten, ermöglicht es, dass die gelieferten Essen mit einem MWSt-Satz von 7 % belegt werden und dadurch deutlich günstiger für die Eltern werden.

Möglich wäre ein Anstellungsverhältnis der Küchenkraft mit der Landeshauptstadt München, wie dies bereits in Horten und Kitas geschieht. Auch im Hort der Winthirschule! Für die Kinder des Ganztageszuges an der Winthirschule sollten gleiche Bedingungen herrschen, damit auch dort eine qualitative und gleichzeitig preiswerte Mittagsverpflegung angeboten werden kann. Da die Mittagsverpflegung eine Grundbedingung für einen Ganztageszug ist und es der Wille der Landeshauptstadt München ist, Ganztagesangebote auszuweiten, muss hier eine Lösung gefunden werden.“

Allerdings ist der Antrag nach wie vor in Bearbeitung. So wichtig eine Lösung ab Herbst ist, letztlich bringt das im Grunde zu wenig Entlastung, auch die ursprünglichen 4,20 € sind mehr als viele Eltern der Mittelschule problemlos zahlen können.

Da sich die bayerische Staatsregierung aktuell den Ausbau der Ganztagsschulen im Grund- und Förderschulbereich auf die Fahnen geschrieben hat, ist zum Beispiel die Frage zu stellen, warum nicht flächendeckend ein vergünstigtes Schulessen vergleichbar wie in den Mensen des Studentenwerks München[6] eingeführt wird. Je nach Vorliebe und/oder Geldbeutel gibt es für Studierende ein Mittagessen ab 1 €, Bio-Gerichte ab 1,55 €, mehr als 3,00 € sind in der Regel – ohne zusätzliche Beilagen – von den Studierenden nicht zu zahlen. Gut, so ein System kann nicht von heute auf morgen aufgebaut werden. Aber wenn das Mittagessen von Studierenden zu Recht kostengünstig angeboten wird, warum muss in Schulen ein privater Anbieter komplett von den Eltern bezahlt werden? Fast könnte man meinen, am Mittagessen soll sich entscheiden, wer die besseren Bildungschancen bekommt.

Einen ganz anderen Weg zur Lösung des Problems, aber weder kommunal noch von heute auf morgen durchsetzbar, ist das Konzept der Kindergrundsicherung, Auszug:

„Gemessen an verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell liegt dieses Existenzminimum bzw. der entsprechende Freistellungsbetrag bei rund 500 Euro monatlich. Er setzt sich aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (322 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (180 Euro) zusammen. Es kann aber nicht sein, dass dieses Existenzminimum faktisch nur für diejenigen Kinder Bedeutung hat, deren Eltern Steuern zahlen können – und davon mit steigendem Einkommen sogar höheren Nutzen ziehen.

Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihr Aufwachsen benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgehalten hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt.

Unser Vorschlag will das sächliche Existenzminimum in Höhe von 322 Euro als unbürokratische Leistung für alle Kinder aus einer Hand zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss der Staat sicherstellen, dass allen Kindern sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung kostenfrei zur Verfügung stehen. Solange dies auf absehbare Zeit nicht gewährleistet ist, muss zusätzlichen zum sächlichen Existenzminimum mindestens ein Betrag von zusätzlich 180 Euro bereit gestellt werden.“

Quelle: Kinder brauchen mehr![7]

Mit diesem Ansatz würde im Grundsatz der Kinderarmut entgegengewirkt werden, alle Kinder würden vom Staat in gleichem Umfang finanziell unterstützt, steuerliche Vorteile für Besserverdienende entfielen. Im Gegenteil, das Geld müsste als Einkommen – so der Vorschlag – versteuert werden, wovon wiederum Hartz-IV-Empfänger und Familien mit geringem Erwerbseinkommen – relativ – profitieren würden. Dem Bündnis[8] gehören unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, der Kinderschutzbund, die GEW und pro familia an.

Es bleibt zu hoffen dass für die Mittelschule am Winthirplatz eine tragfähige Lösung gefunden wird, um das Konzept der „Schule der Kultur(en)“ mit dem Ganztagsbetrieb erfolgreich fortführen zu können.

Doch die Politik muss grundsätzlich darauf eine Antwort finden, dass Bildung nur dann gelingen kann, wenn der bestmögliche Schulbesuch ohne finanzielle Mehrbelastungen für alle Familien möglich ist. Und gerade für Kinder am Mittelschulen, für Kinder mit Migrationshintergrund, aus Flüchtlingsfamilien braucht es Ganztagesangebote, die es ihnen erleichtern, vielleicht nicht nur den qualifizierenden Hauptschulabschluss, sondern auch den mittleren Bildungsabschluss zu erlangen, um gute Chancen für eine erfolgreiche Berufsausbildung und damit für Teilhabe an der Gesellschaft zu bekommen.

Endnotes:
  1. [Image]: http://nachdenken-in-muenchen.de/Wordpress/wp-content/uploads/2015/03/Winthirschule.jpg
  2. Schulprofil: http://www.hswinth.musin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1&Itemid=103
  3. Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
  4. Hunderttausend Beschäftigte verzichten auf Hartz IV: http://www.sueddeutsche.de/politik/niedrige-loehne-hunderttausende-beschaeftigte-verzichten-auf-hartz-iv-1.1686761
  5. Beschluss vom 23.09.2014: https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/3433424
  6. Mensen des Studentenwerks München: http://www.studentenwerk-muenchen.de/mensa/unsere-preise/
  7. Kinder brauchen mehr!: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/download/090408_Papier_KGS.pdf
  8. Bündnis: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/buendnismitglieder.php